UL-Fliegerei in andere Länder oder mit ausländischen Geräten ist nicht einfach

Die Luft­sport­ver­bän­de haben Anfang des Jah­res über ver­schie­de­ne euro­pä­isch gela­ger­te Rege­lungs­än­de­run­gen infor­miert. Im Kern könn­te man dem­nach fest­stel­len: Flü­ge mit aus­län­di­schen UL-Flug­ge­rä­ten sind ver­bo­ten! Ganz so ein­fach ist die Situa­ti­on nicht zu beschrei­ben. Aber Pilo­ten, die aus­län­disch zuge­las­se­ne Flug­zeu­ge flie­gen oder mit deut­scher Lizenz in ande­ren Län­der ein­flie­gen möch­ten sind gut bera­ten, sich ein­ge­hend zu infor­mie­ren. Ein Arti­kel des Aero­ku­riers beschäf­tigt sich aus­führ­li­cher mit den Details.

Zum Online-Text geht es hier lang: Aero­ku­rier-Arti­kel: UL-Rege­lun­gen in Euro­pa