Lizenz-Infos

Für die Durchführung von Flügen mit UL-Flugzeugen sind folgende Dokumente mitzuführen:

Erforderliche Flugerfahrung auf dreiachsgesteuerten ULs:

Zusätzlich gilt gemäß FCS Charter-Vertrag (§5 Haftung):

Erfordernisse für die Mitnahme von Passagieren in dreiachsgesteuerten ULs:

Details zum Tauglichkeitszeugnis:

Die Erlaubnis zum UL-Fliegen gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Medical, das von einem Fliegerarzt oder einer Fliegerärztin ausgestellt wird.

Eine gut aufbereitete, struktuierte Auflistung von Fliegerärztinnen/Fliegerärzten ist bei Ulpro.de zu finden: Ulpro.de-Tabelle.
Die Original-Ärzteliste befindet sich auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA): LBA-Tabelle
Es gibt drei Medical-Kategorien: Klasse 1, Klasse 2 und LAPL (light aircraft pilot license). Erläuterungen dazu finden sich bei Wikipedia:Tauglichkeitszeugnisse
Für den Erwerb der UL-Lizenz wird ein Tauglichkeitszeugnis gemäß LAPL(A) für Leichtflugzeuge benötigt, welches zeitlich begrenzt ist:
Pilotenalter Gültigkeitsdauer
unter 40 Jahre 5 Jahre
ab 40 Jahre 2 Jahre

Wichtig zu wissen:
Die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisse wird sofort aufgehoben, wenn zwischenzeitlich medizinische Faktoren auftreten, wie Operation, Bluthochdruck, Diabetes, Gleichgewichtstörung usw.. Der Pilot selbst muss darauf achten. Andernfalls werden seine Flüge als "Fliegen ohne Lizenz" gewertet, was u. a. mit dem Lizenzentzug, einem hohen Bussgeld und/oder Versicherungsproblemen einhergehen kann, wie dem AOPA Safety-Letter 04/2021 zu entnehmen ist:
„AOPA Safety letter“.

Zum Besuch beim Fliegerarzt/der Fliegerärztin ist Folgendes mitzubringen:
  • Personalausweis
  • das bestehende Medical
  • bei Brillenträger: Brille und Brillenpass
    Ein gesonderter Augenarzt-Untersuchungsbericht ist für LAPL-Medicals nicht vorgeschrieben. Im Falle von Sehproblemen/Farbschwächen kann vom Flugmediziner/-medizinierin aber ein solches Gutachten verlangt werden.
  • Falls vorhanden: Medizinische Unterlagen bei besonderen Gesundheitszuständen oder nach Operationen
  • Geld
    (etwa 150-250€) - die Untersuchung ist keine Kassenleistung

Das LBA verlangt ausschließlich eine Online-Erfassung aller erforderlichen Daten und Untersuchungsergebnisse. Entsprechende Eingaben dafür erfolgen beim Untersuchungstermin gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin.
Insofern werden prinzipiell keine Formulare in Papierform benötigt. Es kann sinnvoll sein, sich im Vorfeld des Untersuchungstermins - insbesondere der Erstuntersuchung - über die Inhalte der Formulare zu informieren. Die Antragsformulare bietet das Luftfahrtbundesamt (LBA) zum Download an: zur LBA-Downloadseite
Von den angebotenen Dokumenten sind diese relavant:
Der zusätzliche Fragebogen zu „Schläfrigkeit“, der im Rahmen der Untersuchung ebenfalls bearbeitet wird, ist derzeit nicht auf offizielle Seiten verfügbar. Ein Formularbeispiel ist hier:

„Beispiel Schläfrigkeitsformular“.